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Erholungsorte
Erholungsort oder staatlich anerkannter Erholungsort ist das niedrigste Prädikat der Prädikats-Pyramide. Es wird an Ortschaften vergeben, deren Luft und Klima laut Gutachten Eigenschaften aufweisen, die der Erholung förderlich sind. Dieses Gutachten muss regelmäßig wiederholt werden. Im Gegensatz zu Luftkurorten und anderen Kurorten müssen in Erholungsorten keine medizini-schen Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sein. Voraussetzung ist jedoch eine auf den Tourismus ausgelegte Infrastruktur.
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Luftkurorte
Luftkurort oder staatlich anerkannter Luftkurort ist das in Deutschland am stärksten verbrei-tete Prädikat für Kurorte. Es wird an Ortschaften vergeben, deren Luft und Klima laut einem Gutachten Eigenschaften aufweisen, die für Erholung und Gesundheit förderlich sind. Dieses Gutachten muss regelmäßig wiederholt werden.
Die Kriterien für dieses Gutachten stehen in einer Zusammenfassung der Begriffsbestimmungen (Qualitätsstandards) für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen Derzeit die 12. Auflage. Von den jeweiligen Bundesländern muss eine gültige Anerkennungs-verordnung vorliegen. Im Gegensatz zu anderen Kurorten werden an reinen Luftkurorten meist keine stationären Kurmaßnahmen durchgeführt. Das Prädikat wird hauptsächlich von Orten erworben, in denen der Tourismus eine große Rolle spielt oder spielen soll.
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Orte mit XY-Kurbetrieb
z.B. Heilquellen-, Heilstollen-Kurbetrieb oder Peloid-Kurbetrieb
Diese Artbezeichnung setzt voraus natürliche Heilmittel des Bodens bzw. Klimas, die sich kur-mäßig bewährt haben, eine ausreichende Luftqualität, allgemeine und spezielle Anforderungen für Kureinrichtungen gemäß Begriffsbestimmungen, Umweltschutz und Feststellung der medizinisch anerkannten Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen durch wissenschaftliche Gutachten.
Statt „Heilquellen-Kurbetrieb“ oder „Peloid-Kurbetrieb“ kann zutreffendenfalls auch die Bezeich-nung „Sole-Kurbetrieb“ oder dgl. entsprechend dem hauptsächlichen Kurmittel des betreffenden Heilquellen- oder Peloid-Kurbetriebes geführt werden.
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Kurorte
sind Gebiete (Orte oder Ortsteile), die besondere natürliche Gegebenheiten – natürliche Heil-mittel des Bodens, des Meeres, des Klimas oder die Voraussetzungen für die Physiotherapie nach Kneipp für Kuren zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung menschlicher Erkrankungen aufweisen. Sie müssen die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen sowie die jeweils für die einzelnen Artbezeichnungen speziellen Anforderungen erfüllen. Sie haben den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen.
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=> z.B. Kneippkurort
ist ein in Deutschland vergebenes Prädikat für Kurorte. Es wird an Ortschaften vergeben, in denen Wasserkuren nach Sebastian Kneipp durchgeführt werden. 1889 eröffneten die Franziskanerinnen von Reute in Biberach an der Riß im Jordanbad die erste ärztlich geleitete Kneipp'sche Wasserheilanstalt Deutschlands. Kneippkurorte sind jedoch keine Heilbäder.
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=> z.B. Heilklimatischer Kurort
ist ein staatlich anerkanntes Gütesiegel für Orte, deren Klima therapeutisch wirksam ist. Zu-ständig für die Vergabe des Prädikats ist der Deutsche Wetterdienst (DWD).
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=> z.B. Seebad
ist ein in Deutschland vergebenes Prädikat für Kurorte. Es wird an Ortschaften vergeben, in denen medizinische Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sind, die jedoch keine Heilbäder sind. Das Prädikat Seebad erfordert außerdem die Nutzung des Seeklimas im Kurbetrieb.
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Heilbad
Heilbad ist ein in Deutschland an Ortschaften mit medizinischen Einrichtungen für Kurmaßnah-men das höchste vergebene Prädikat für Kurorte. Heilbäder dürfen die Bezeichnung „Bad“ im Ortsnamen führen, was jedoch nicht alle tun. Je nach Art der durchgeführten Kurmaßnahmen unterscheidet man unter anderem:
Kneippheilbad (Verfahren nach Sebastian Kneipp) Mineralheilbad (Nutzung von Mineralvorkommen) Moorheilbad (Nutzung von Torf) Seeheilbad (Nutzung des Seeklimas) Thermalsoleheilbad (Nutzung von Sole)
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