Die letzte Kurbeitragserhöhung erfolgte Ende 2013–2003. In der Zwischenzeit sind erhebliche Investitionen in die touristische Infrastruktur erfolgt, die mit den Einnahmen aus dem Kurbeitrag bei weitem nicht abgedeckt werden konnten.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses sollten außerdem die bisherigen drei Kurbezirke – wie auch in anderen Gemeinden – zu zwei Kurbezirken verschmelzt werden. Nach intensiver Diskussion beschloss der Marktgemeinderat die Verschmelzung auf zwei Kurbezirke bis zum 01. Dezember 2021 und eine schrittweise Anhebung des Kurbeitrags bis 2021. Die geänderte Kurbeitragssatzung beinhaltet in den kommenden Jahren folgende Änderungen:
- Der derzeitige Kurbezirk I (Oberstaufen, Malas und Stießberg) wird Kurbezirk 1. Hier wird der Kurbeitrag zum 01. Dezember 2017 auf 2,60 Euro, 01. Dezember 2019 auf 2,70 Euro und 01. Dezember 2021 auf 2,80 Euro erhöht.
- Der Kurbezirk II mit den Ortsteilen Berg, Buflings, Hinterstaufen, Höfen, Kalzhofen, Knechtenhofen, Konstanzer, Lamprechts, Osterdorf, Salmas, Saneberg, Schindelberg, Sinswang, Steibis, Thalkirchdorf, Weißach, Wengen, Wiedemannsdorf, Willis und Zell wird vorübergehend Kurbezirk 1a und zum 01. Dezember 2021 Kurbezirk 1. Hier wird der Kurbeitrag zum 01. Dezember 2017 auf 2,10 Euro, zum 01. Dezember 2018 auf 2,30 Euro, zum 01. Dezember 2019 auf 2,50 Euro, zum 01. Dezember 2020 auf 2,70 Euro und zum 01. Dezember 2021 auf 2,80 Euro stufenweise erhöht.
- Der Kurbezirk II mit den Ortsteilen Aach, Eibele, Hinterhalden, Hinterreute, Hütten, Krebs, Laufenegg, Steinebach, Vorderhalden und Vorderreute wird Kurbezirk 2. Hier wird der Kurbeitrag zum 01. Dezember 2017 auf 1,90 Euro angehoben.
- Der Kurbezirk III mit den Ortsteilen Buchenegg, Döbelisried, Gschwend, Hagspiel, Hub, Ifen, Tronsberg, Alpgebiet Oberstaufen, Alpgebiet Steibis und Alpgebiet Thalkirchdorf wird vorübergehend Kurbezirk 2a und zum 01. Dezember 2021 Kurbezirk 2. Hier wird der Kurbeitrag zum 01. Dezember 2017 auf 1,10 Euro, zum 01.Dezember 2018 auf 1,30 Euro, zum 01. Dezember 2019 auf 1,50 Euro, zum 01. Dezember 2020 auf 1,70 Euro und zum 01. Dezember 2021 auf 1,90 Euro stufenweise erhöht.