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AGB der Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH (OTM)

Gastaufnahme- und Vermitt­lungs­bedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN FÜR ERLEBNIS­LEISTUNGEN DER OBERSTAUFEN TOURISMUS MARKETING GMBH (OTM)

Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Leistung bei einem Leistungsträger in Oberstaufen. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Leistungsträgers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Geschäftsbedingungen getroffen werden sollen. Diese Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Leistungsträger zu Stande kommenden Leitungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Stellung der OTM; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen

1.1. Die OTM ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.
1.2. Soweit die OTM eine Zusammenstellung aus fremden und eigenen Nebenleistungen der Leistungspartner vermittelt und die eigenen Nebenleistungen des Gastgebers keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Leistungsträgers oder der OTM selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die OTM lediglich die Stellung eines Vermittlers von Leistungen.
1.3. Die OTM hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der OTM vorliegen.
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen der OTM als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der OTM) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die OTM im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Leistungsvertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Leistungsträgers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung der OTM aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Leistungsverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der OTM herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
1.6. Den Leistungsträgern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Geschäftsbedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen zu treffen.

2. Vertragsschluss

2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Leistungsträgers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Leistung und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Leistungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Leistungsbedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Leistungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Leistungspartner den Abschluss des Leistungsvertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Leistungsträgers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Leistungspartner rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Leistungspartner dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Leistungspartner jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Leistungspartner dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Leistungspartners an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Leistungen und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Leistungsträger bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Leistungspartner den Abschluss des Leistungsvertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Leistungsvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Leistungsvertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Leistungsvertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Leistungsvertrages.

3. Preise und Leistungen

3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Leistungsträgers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist.
3.2. Die vom Leistungsträger geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Leistungsträgers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

4. Zahlung

4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Leistungsträger getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Leistungspreis zum Beginn der Leistung zahlungsfällig und an den Leistungsträger zu bezahlen.
4.2. Der Leistungsträger kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Leistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
4.3. Der Leistungsträger kann bei Leistungsumfängen von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen abrechnen und zahlungsfällig stellen.
4.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Leistungspartner allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Leistungsbeginn sind nicht durch Überweisung möglich.
4.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte (An) Zahlung trotz einer Mahnung des Leistungsträgers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Leistungsträger, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten hat, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu fordern.

5. Entgegennahme der Leistung

5.1. Für eine verspätete Annahme der Leistung gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Leistungsträger spätestens bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Leistungszeitpunkt mitzuteilen, falls er die Leistung verspätet annimmt oder die gebuchte Leistung bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag in Anspruch nehmen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Leistungsträger berechtigt, die Leistung anderweitig zu vergeben. Für die Zeit der Nichtvergabe gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtinanspruchnahme des Gastes in diesen Geschäftsbedingungen entsprechend.
c) Für Leistungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Leistung nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtinanspruchnahme des Gastes in diesen Geschäftsbedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Leistungszeiten keine Zahlungen an den Leistungsträger zu leisten, wenn der Leistungsträger vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
5.2. Die Bereitstellung der Leistung des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Rückgabe der Leistung kann der Leistungsträger eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Leistungsträger vorbehalten.

6. Rücktritt und Nichtanreise

6.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Leistungsträger auf Bezahlung des vereinbarten Leistungspreises bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Leistungsträger im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Leistungsträger die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
6.2. Der Leistungsträger hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Leistung um eine anderweitige Verwendung der Leistung zu bemühen.
6.3. Soweit dem Leistungsträger für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Vergabe möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Vergabe, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
6.4. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
6.5. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Leistungsträger zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast

7.1. Der Gast ist verpflichtet, die Leistung nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Leistungsträger auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Leistungsträger ganz oder teilweise entfallen. eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der OTM erfolgt, ist nicht ausreichend.
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Leistungsträger zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Leistungsträger verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Leistungsträger erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

8. Haftungsbeschränkung

8.1. Der Leistungsträger haftet unbeschränkt, soweit

  • der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
  • der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

8.2. Im Übrigen ist die Haftung des Leistungsträger beschränkt auf Schäden, die durch den Leistungsträger oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.3. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8.4. Der Leistungsträger haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Leistungsträger bereits zusammen mit der Buchung der Leistung vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1. Die OTM und der Leistungsträger weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder die OTM noch der Leistungsträger derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für die OTM oder den Leistungsträger verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Leistungsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungsträger und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.3. Der Gast kann den Leistungsträger nur an dessen Sitz verklagen.
9.4. Für Klagen des Leistungsträgers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Leistungsträger vereinbart.
9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2022

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Vermittler der Leistungsverträge ist:
Oberstaufen Tourismus Marketing GmbH - OTM
Hugo-von Königsegg-Straße 8
87534 Oberstaufen
Tel: +49 8386 9300-0
Fax: +49 8386 9300-20
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Constanze Höfinghoff
Registergericht Amtsgericht Kempten, HRB 7439


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner der OBERSTAUFEN TOURISMUS MARKETING GMBH – OTM; Stand: November 2022