Dein Weg zur Schrothkur
So klappt es mit der Kur in Oberstaufen
Die Schrothkur gilt seit über 70 Jahren als bewährtes Naturheilverfahren in Oberstaufen. Das Zusammenspiel der vier Säulen gilt als Glückskur. Du möchtest die Kur selbst machen? Hier haben wir einige Tipps für Dich.
Beachte für deine Kurplanung:
Informieren Dich im Voraus bei Deinem Wunschgastgeber, ob Deine Krankenkasse bzw. Beihilfestelle die Abrechnung für eine ambulanten Badekur in diesem Haus anerkennt.
Für gesetzlich versichertE. MITHILFE der Krankenkasse zur Schrothkur

Die ambulante Badekur wurde als Pflichtleistung in den Maßnahmenkatalog der Krankenkassen aufgenommen. Damit hat jeder gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf ambulante Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort. Nach § 23 Absatz 2 SGB V. ist das konkret die Übernahme von verordneten Heilmittelleistungen und auch ein Zuschuss zu den Übernachtungskosten:
- Die Kosten der ärztlichen Behandlung werden in voller Höhe, die Kurmittelkosten abhängig von Art und Weise teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
- Für zusätzliche Kosten wie Unterkunft und Verpflegung erhält der Versicherte einen Zuschuss aktuell bis zu 16 Euro pro Kurtag. (das ist eine Pflichtleistung geworden!)
- Eine Kur muss immer im Voraus bei der Krankenkasse beantragt werden.
- Ambulante Kur bedeutet immer arbeitsfähig und das wiederum bedeutet immer man muss den eigenen Urlaub nehmen.
- Es braucht eine anerkannte (Kur-) Einrichtung und einen Kurarzt für die Abrechnung der Kassenleistung
- Eine ambulante Kur kann meist Stand heute, nur alle 4 Jahre beantragt werden.
Privatversichert oder als selbstzahler zur kur
Halte als Selbstzahler bzw. Privatversicherter am besten Rücksprache mit Deiner Krankenkasse, in welcher Höhe ein Zuschuss bewilligt werden kann. Die Schrothkur ist beihilfefähig (nur in Sanatorien) nach § 6 und § 7 der Beihilfeverordnung. Auch hier empfehlen wir eine Rücksprache mit der Beihilfestelle.
Im Falle einer Ablehnung der schrothkur
Bei Ablehnung des Kurantrags hilft ein Widerspruch an die Krankenkasse. Dazu hast Du einen Monat Zeit. Meist erhöht eine weitere ärztliche Stellungnahme die Aussicht auf Erfolg. Immerhin: 80 Prozent aller einmal abgelehnten Kuranträge werden akzeptiert.